Projektentwicklung

  • Beratung und Unterstützung des Bauherrn bei Grundsatzüberlegungen und Entscheidungen
  • Suche nach Grundstücken – Immobilien, einem geeigneten Standort bis zur Entwicklung des Projektes
  • Ausarbeitung einer Machbarkeitsstudie mit Kostenschätzung lt. ÖNORM B 1801 -1 mit Betrachtung des Lebenszyklus für das Gebäude zur weitern Verwendung für den Bauherrn zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtinvestition
  • Investitionsberatung, Finanzierungsmöglichkeiten

Projektmanagement

  • Die Projektsteuerung von Projekten umfasst die gesamte Steuerung von der Projektvorbereitungsphase bis zur Projektübergabe aller Beteiligten bezüglich Kosten, Termine und Qualität.
  • Organisation des Projektes während der Planungs- und Ausführungsphase
  • Koordination aller Projektbeteiligten
  • Projektleitungsaufgaben

Planung

Klärung der Aufgabenstellung, Beratung zum gesamten Leistungsbedarf, Erhebung der Bauvorschriften, Formulierung von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer, an der Planung fachlich Beteiligter, Zusammenfassung der Ergebnisse. Eine solide Planung ist der Grundstein jedes Projekts.

Generalplanung

Die Leistungen umfassen den Vor- Entwurf, die Planung und Erstellung des Einreichplans für die Vorlage bei der (und Genehmigung durch die) Bau- und Gewerbebehörde, die Polierpläne als Anleitung für die ausführenden Unternehmen sowie die Detailpläne und Erstellung von Leistungsverzeichnissen bis zu Vergabe für die jeweiligen ausführenden Fachspezialisten. Übernahme der gesamten Planungsleistungen inkl. aller Fachplanerleistungen.

Innenarchitektur

Gestaltung und Planung von Innenräumen bis zur Vergabe und Umsetzung wie z.B. für:

  • Gastronomie – Hotelarie
  • Banken
  • Gewerbeobjekten
  • öffentliche Bauten
  • Privatkunden

Bautechnik – Energieausweis

Ausarbeiten der zur Erlangung der Genehmigungen erforderlichen bauphysikalischen und bautechnischen Unterlagen als Gesamtwerk in Form eines Energieausweises

BauKG

  • Planungs- und Baustellenkoordination lt. Baustellenkoordinationsgesetz
  • Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung, Ausarbeitung des Sicherheits- und
  • Gesundheitsschutzplanes und Erstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten
  • Koordination und Umsetzung des Sicherheits- und
  • Gesundheitsschutzplanes der auf der Baustelle Beteiligten

Örtliche Bauaufsicht „ÖBA“

Überwachung und Koordination der Ausführung des Werkes auf Übereinstimmung von Kosten, Terminen und Qualität mit den behördlichen Bewilligungen, den Ausführungsplänen und den Leistungsverzeichnissen nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften

Begleitende Kontrolle

  • Begleitende Kontrolle der vom Bauherrn beauftragten Planungsbeteiligten
  • Begleitende Kontrolle der Planung und Ausführung in Bezug auf Vollständigkeit, technischer Umsetzung und behördlicher Vorgaben und Zweckmäßigkeit